Worum geht es bei der Aktivrente?

Mit der Aktivrente soll ein Anreiz für eine Weiterbeschäftigung im Rentenalter gesetzt werden. Kernpunkt der Aktivrente ist der Steuerfreibetrag in Höhe von 2.000 EUR monatlich. Das bedeutet: Mitarbeitende, die

  • nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters
  • in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tätig sind,
  • dürfen bis zu 2.000 EUR monatlich steuerfrei hinzuverdienen.

Somit haben beschäftigte Rentnerinnen und Rentner weniger Abzüge vom Bruttoentgelt.

Voraussetzungen für die Nutzung der Aktivrente

Voraussetzung für die Nutzung der Aktivrente ist, dass nach Erreichen des individuellen Renteneintrittsalters eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird. 

Die Aktivrente kann genutzt werden,

  • wenn der Rentenbezug aufgeschoben und über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus weitergearbeitet wird oder
  • wenn jemand bereits eine Rente bezieht und zusätzlich einen Job annimmt. 

Folgende Personengruppen können die Aktivrente nicht nutzen:

  • Selbstständige
  • Freiberufler
  • Beamte
Merke

Beschäftigte, die nach Erreichen des Renteneintrittsalters einen Minijob ausüben (mit einem Entgelt von bis zu 603 EUR pro Monat), werden weiterhin nach den Minijob-Regeln beurteilt.

Das Modell Aktivrente gilt also erst dann, wenn das Entgelt oberhalb der Minijob-Grenze liegt.

In welchen Fällen die Aktivrente infrage kommt

Fall 1: Nahtlose Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Renteneintrittsalters 

Die Aktivrente kann genutzt werden, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter trotz Erreichen des Renteneintrittsalters im Unternehmen weiterarbeitet und den Rentenbezug aufschiebt.

Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer frühzeitig über eine Weiterbeschäftigung einig sind, kann eine Vereinbarung über das Hinausschieben des Vertragsendes getroffen werden.

Ein Verlängern des Arbeitsverhältnisses gemäß § 41 Absatz 1 Satz 3 SGB VI muss im laufenden Arbeitsverhältnis erfolgen – also vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters und vor dem ursprünglich vereinbarten Beendigungszeitpunkt.

Zu beachten ist: Im Rahmen dieser Vereinbarung dürfen die Arbeitsbedingungen nicht geändert werden. Eine möglicherweise gewünschte Änderung der Arbeitsbedingungen, zum Beispiel eine Verringerung der Arbeitszeit, sollte daher in einer separaten Vereinbarung erfolgen.

Fall 2: Rentner kehrt ins Berufsleben zurück

Die Aktivrente kann auch dann genutzt werden, wenn eine Person, die sich bereits im Ruhestand befindet und Rente bezieht, bei ihrem früheren Arbeitgeber oder bei einem anderen Unternehmen beschäftigt wird.

Durch die Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots für beschäftigte Rentner hat der Gesetzgeber die befristete Rückkehr zum Ex-Arbeitgeber nun erleichtert.

Aufgrund der Gesetzesänderung ist jetzt kein sachlicher Grund mehr notwendig, wenn ein Rentner bei seinem früheren Arbeitgeber befristet beschäftigt werden soll. 

Wie die Aktivrente in der Entgeltabrechnung zu behandeln ist

Bei der Aktivrente gilt ein Steuerfreibetrag von 2.000 EUR pro Monat. Dieser Betrag ist jedoch nicht sozialversicherungsfrei. Das bedeutet: Es fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen.

Für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeitende, die bereits eine Altersvollrente beziehen, gilt der ermäßigte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Für den Arbeitgeber fallen zusätzlich Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Beschäftigte Rentner müssen selbst aber keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung leisten.

Aktivrente als Modell der Mitarbeiterbindung

Das Modell Aktivrente soll als Anreiz dienen, dass ältere Arbeitnehmer auch nach Erreichen des Rentenalters weiterhin einer Beschäftigung nachgehen.

Dies können Arbeitgeber für sich nutzen, indem sie die Aktivrente als Instrument der Mitarbeiterbindung betrachten und im Unternehmen für die Aktivrente werben.

Denn die Aktivrente bietet einen neuen Anreiz, dass Fachkräfte länger im Unternehmen bleiben oder bereits ausgeschiedene Mitarbeiter vorübergehend wieder in den Betrieb zurückkehren.

Wenn Arbeitgeber eine flexible Weiterbeschäftigung im Rentenalter aktiv anbieten, kann sich in Kombination mit dem Modell Aktivrente eine Win-Win-Situation ergeben.

Tipp

Prüfen Sie, ob es sinnvoll ist, diejenigen Beschäftigten, die in absehbarer Zeit das Rentenalter erreichen, über das Modell Aktivrente gezielt zu informieren – zum Beispiel im Rahmen einer betrieblichen Info-Veranstaltung.

Wie kann das Unternehmen profitieren?

Erfahrene Mitarbeitende länger im Unternehmen zu halten, kann für das Unternehmen aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein.

Fachkräftemangel entgegenwirken

Ältere Fachkräfte länger im Unternehmen zu halten, bedeutet auch, dass deren Wissen und Kompetenz dem Arbeitgeber länger erhalten bleibt. Damit können Unternehmen den Fachkräftemangel abfedern und wertvolle Zeit gewinnen, um Nachwuchskräfte auszubilden oder zu rekrutieren.

Keine Einarbeitung notwendig

Mitarbeitende, die schon jahrelang im Unternehmen sind und im Rentenalter weiterarbeiten, kennen die Strukturen und Abläufe und brauchen somit keine Einarbeitungs- und Eingewöhnungsphase.

Kostenersparnis

Auch rein wirtschaftlich kann es sich für Arbeitgeber lohnen, Fachkräfte länger im Unternehmen zu halten. Denn das Suchen, Einstellen und Einarbeiten neuer Mitarbeitender kostet Geld. Dieses Geld für Recruiting und Einarbeitung lässt sich sparen.

Zeit für den Generationswechsel

Mit einer aktiven Einbindung von Beschäftigten im Rentenalter verschaffen sich Unternehmen Zeit für einen anstehenden Generationswechsel. 

Image als Arbeitgeber stärken

Proaktives Handeln bei der Aktivrente kann dazu beitragen, die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern.

Die Wertschätzung von Berufserfahrung und das Vertrauen in die eigenen Fachkräfte – über das Erreichen des Renteneintrittsalters hinaus – können intern und extern eine positive Wirkung erzeugen und das Arbeitgeberimage stärken.

Praxis

Wenn Sie sich für die Weiterbeschäftigung oder Wiedereinstellung von Beschäftigten im Rentenalter entscheiden, erfahren Sie in diesem Beitrag, was Sie beim Arbeitsvertrag und bei der Arbeitsorganisation beachten sollten.

Und in dieser Vorlage sind die wichtigen Aspekte zur Beschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern zusammengefasst.

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