Compliance-Management im UnternehmenBetriebsbeauftragte – welche müssen bestellt werden?

  • Wozu braucht man Betriebsbeauftragte?
  • Sicherheitsbeauftragter
  • Ersthelfer
  • Betriebsarzt
  • Arbeitsschutzbeauftragter
  • Datenschutzbeauftragter
  • Geldwäschebeauftragter
  • Immissionsschutzbeauftragter
  • Gewässerschutzbeauftragter
  • Gefahrstoffbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter
  • Evakuierungsbeauftragter
  • Gleichstellungsbeauftragter
  • Inklusionsbeauftragter
  • Menschenrechtsbeauftragter
  • Compliance-Beauftragter
  • CE-Beauftragter oder Bevollmächtigter für Produktsicherheit
  • Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
  • Exportkontrollbeauftragter
  • Sonderfälle: Umgang mit Gefahrstoffen
  • 4 Vorlagen im Praxisteil

Wozu braucht man Betriebsbeauftragte?

Der Gesetzgeber hat Unternehmen eine Vielzahl von Pflichten auferlegt. Die Unternehmen sind verantwortlich dafür, die Einhaltung der geltenden Vorschriften sowie behördlicher Auflagen zu gewährleisten. Dafür werden Betriebsbeauftragte bestellt.

Sowohl externe Personen als auch Mitarbeitende können bestellt werden. Bestellte Personen:

  • überwachen Prozesse,
  • beraten das Management,
  • schulen Mitarbeitende und
  • melden relevante Informationen an Behörden.

Die Bestellung von Betriebsbeauftragten ist teilweise gesetzlich vorgeschrieben.

In einem Betrieb können mehrere Betriebsbeauftragte tätig sein. Häufig ist es auch möglich, dass ein Betriebsbeauftragter mehrere Aufgaben in Personalunion übernimmt.

Sicherheitsbeauftragter

Unternehmen sollen einen Sicherheitsbeauftragten benennen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Bei bestimmten Branchen und Betriebsgrößen ist zudem die Benennung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich.

Unternehmen mit über 20 Mitarbeitenden müssen einen Sicherheitsbeauftragten benennen (§ 22 SGB VII). Wie viele Beauftragte gestellt werden müssen, legen die Unfallversicherungsträger für den Betrieb fest. Meist hängt dies ab von:

  • Anzahl der Beschäftigten
  • zeitliche Nähe (der Gefahr) zu den Beschäftigten
  • räumliche Nähe (der Gefahr) zu den Beschäftigten
  • fachliche Nähe (der Gefahr) zu den Beschäftigten
  • Art der Unfall- und Gesundheitsgefahren im Unternehmen

Meldepflicht:
Sicherheitsbeauftragte müssen in der Regel nicht gesondert bei einer Behörde gemeldet werden. Es besteht jedoch eine interne Dokumentationspflicht im Unternehmen.

Kontrolle:
Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird durch die Berufsgenossenschaften oder das Gewerbeaufsichtsamt im Rahmen von Audits oder Betriebsbesichtigungen überprüft.

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