ArbeitsrechtFälle zum Arbeitsrecht aus dem Betriebsalltag von Führungskräften

  • Fall 1: Urlaub ablehnen wegen dringender betrieblicher Belange
  • Fall 2: Kostenübernahme für Weiterbildungsveranstaltung ablehnen
  • Fall 3: Krankheitsbedingte Kündigung aussprechen
  • Fall 4: Mutterschutz regeln
  • Fall 5: Kündigung wegen Alkoholsucht von Mitarbeitenden
  • Fall 6: Mitarbeitende wollen kündigen
  • Fall 7: Wechsel zu Teilzeitstelle
  • Fall 8: Streit zwischen Azubis
  • Fall 9: Mitarbeitende stören Betriebsfrieden
  • Fall 10: Abmahnung aussprechen wegen Arbeitsverweigerung
  • Mit Vorlage im Praxisteil

Fall 1: Urlaub ablehnen wegen dringender betrieblicher Belange

Ein Mitarbeiter möchte drei Wochen Urlaub machen, aber die Auftragslage lässt in der Zeit keine Ausfälle zu.

Grundsätzlich gilt: Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf Erholungsurlaub und der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass der Mitarbeiter seinen Urlaub auch nehmen kann. Allerdings haben Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, immer zu ihrem Wunschtermin Urlaub genehmigt zu bekommen.

Der Arbeitgeber darf einen Urlaubsantrag ablehnen, wenn „dringende betriebliche Belange“ entgegenstehen.

Wenn die Auftragslage so ist, dass in einem bestimmten Zeitraum alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betrieb gebraucht werden, ist dies ein berechtigter Grund, Urlaubswünsche für diesen Zeitraum abzulehnen. Der Arbeitgeber muss es dann aber ermöglichen, dass der betroffene Mitarbeiter seinen Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt nehmen kann.

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