SabbaticalDiese Sabbatical-Modelle gibt es
Warum gibt es verschiedene Sabbatical-Modelle?
Es gibt verschiedene Sabbatical-Modelle, weil der Langzeiturlaub als Instrument der flexiblen Arbeitszeitgestaltung unterschiedlich lange dauern kann und aus unterschiedlichen Gründen beantragt wird.
Es muss geklärt werden, wie der Arbeitgeber die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter für das Sabbatical freistellt und wie die Entlohnung während des Sabbaticals erfolgt.
Sabbatical-Modell 1: Unbezahlter Sonderurlaub
Beim unbezahlten Urlaub wird der Job für einen bestimmten Zeitraum auf Eis gelegt. Das Arbeitsverhältnis beziehungsweise der Arbeitsvertrag enden nicht, sodass Mitarbeitende nach dem Sabbatical einen Anspruch auf Rückkehr haben. Auch der Kündigungsschutz bleibt vollständig bestehen.
Aber Achtung: In den ersten vier Wochen des Sonderurlaubs bleibt man noch pflichtversichert, danach muss man sich selbst versichern!
Sabbatical-Modell 2: Langzeitarbeitskonto
Auf Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonten können Überstunden oder auch nicht in Anspruch genommene Urlaubstage angesammelt und später für eine längere Auszeit oder ein Sabbatical genutzt werden.
Voraussetzung ist, dass das Unternehmen solche Langzeitarbeitskonten einrichtet und es zulässt, dass man Überstunden und Urlaubstage dort sammelt. Dazu gibt es dann meist eine innerbetriebliche Regelung oder eine Betriebsvereinbarung.
Dieses Modell wird hauptsächlich in größeren Unternehmen genutzt und bietet einen großen Vorteil: Die Gehaltszahlung läuft weiter und sämtliche Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber weiter bezahlt.
Sabbatical-Modell 3: Lohnverzicht
Eine weitere Möglichkeit ist, sich für einen bestimmten Zeitraum nur einen Teil des eigenen Gehalts auszahlen zu lassen.
Beispiel: Ein Mitarbeiter arbeitet weiterhin 40 Stunden pro Woche, lässt sich aber ein Gehalt für nur 30 Wochenstunden auszahlen. Bei dieser Beispielrechnung könnte er schon nach drei Jahren ein volles Jahr aussteigen – und hat die gleichen Vorteile wie beim Langzeitarbeitskonto.
Sabbatical-Modell 4: Kündigung
Manchmal bleibt nur die Kündigung, um eine erwünschte Jobpause zu realisieren. Oft ist dieser Schritt bei Menschen, die in ihrer beruflichen Situation unzufrieden sind, ohnehin ein langgehegter Wunsch.
Der Nachteil: Wer das Arbeitsverhältnis selbst kündigt, wird in der Regel bei der Arbeitsagentur für drei Monate gesperrt und erhält kein Arbeitslosengeld.
Weiterhin müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, können deshalb also nicht länger verreisen oder eine zeitintensive Weiterbildung realisieren.
Eine Kündigung sollten Mitarbeitende deshalb gut durchdenken und abwägen, und diesen Schritt dann gut vorbereiten.
Sabbatical-Vertrag vereinbaren, wenn Sie den Arbeitsvertrag nicht kündigen
Wenn Sie für Ihr Sabbatical den Arbeitsvertrag nicht kündigen wollen und der Arbeitgeber grundsätzlich Ihrem Wunsch nach einer längeren Auszeit entgegenkommt, sollten Sie die Bedingungen in einem Sabbatical-Vertrag schriftlich festhalten. Für die Modelle 1 bis 3 klären Sie:
- Kann ich nach dem Sabbatjahr an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren? Oder muss ich mit einer anderen inhaltlichen Rolle oder der Versetzung an einen anderen Standort rechnen?
- Wie spare ich Arbeitszeit an, und ab welchem konkreten Zeitraum werde ich freigestellt?
- Welche Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, leistungsabhängige Gehaltsanteile) werden weiterhin gezahlt?
- Was passiert bei Krankheit während der Auszeit?
- Darf mich mein Arbeitgeber während der Auszeit kontaktieren? In welchen Fällen?
- Kann das Sabbatical vorzeitig beendet werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
- Was passiert, wenn eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden soll?
- Was passiert bei einer Insolvenz des Unternehmens?
Den Ausstieg über ein Sabbatical durchrechnen
Wer ein Sabbatical plant, sollte sich eingehend über die verschiedenen Finanzierungsmodelle informieren und den Ausstieg sorgfältig durchrechnen. Es lohnt sich auch, sich im Unternehmen zu informieren, ob es dort bereits Erfahrungen mit Sabbaticals gibt und welche Modelle zur Anwendung kamen.
Empfehlenswert ist es, mit Kolleginnen und Kollegen im Unternehmen zu sprechen, die eine solche Auszeit bereits umgesetzt haben. Was waren ihre Erfahrungen?
Oft ist es eine Frage von individuellen Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ob, wie lange und zu welchen Konditionen ein Sabbatical möglich ist. Besprechen Sie mit Ihrer Personalabteilung, welches Modell für Sie und für das Unternehmen infrage kommt.
Was gilt im öffentlichen Dienst?
Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben das Recht auf ein Sabbatical.
Die konkreten Regelungen zum Sabbatical sind in den entsprechenden Tarifverträgen oder Dienstvereinbarungen festgelegt oder in den jeweiligen Beamtengesetzen der Länder oder des Bundes nachzulesen. Hier finden Sie Informationen über Sabbaticals im öffentlichen Dienst:
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD): Angestellte im öffentlichen Dienst finden Regelungen zu Langzeitkonten oder ähnlichen Modellen, die ein Sabbatical ermöglichen, im TVöD.
- Landesbeamtengesetz (am Beispiel Baden-Württemberg): Diese Gesetze regeln unter anderem die Dienstverhältnisse, Beurlaubungen und Möglichkeiten der Arbeitszeitreduktion.
- Bundesbeamtengesetz (BBG): Für Bundesbeamte gibt es Regelungen im BBG, die sich auf Sonderurlaube und Langzeiturlaube beziehen.
Informieren Sie sich zusätzlich direkt bei der Personalvertretung oder der zuständigen Personalabteilung über die für Sie geltenden Regelungen.