SabbaticalTeilzeitarbeit für das Sabbatical nutzen

Wer eine längere berufliche Auszeit nehmen und ein Sabbatical einlegen möchte, braucht die Zustimmung seines Arbeitgebers. Da der nicht dazu verpflichtet ist, bietet sich eine Vereinbarung zur Teilzeitarbeit an. Was ist dann zu beachten?

Besteht generell ein Anspruch auf Sabbatical?

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical. Sie als Beschäftigter dürfen zwar einen Antrag auf die berufliche Auszeit stellen; ob dieser bewilligt wird, liegt jedoch im Ermessen des Arbeitgebers.

Unter welchen Bedingungen ein Sabbatical möglich ist, klären Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter sich. Die individuellen Regelungen dazu werden in großen Unternehmen manchmal im Arbeitsvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung festgelegt.

Eine Möglichkeit ist, die Auszeit des Arbeitnehmers mit einer Regelung zur Teilzeitarbeit zu verknüpfen.

Sabbatical auf der Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

Es gibt einige gesetzliche Regelungen, die indirekt mit der Gewährung eines Sabbaticals in Verbindung stehen, wie das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), welches Regelungen zur Teilzeitarbeit enthält.

§ 8 TzBfG besagt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit beantragen können, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate lang bestanden hat.

Stimmt der Arbeitgeber der schriftlichen(!) Anfrage zu, kann der Arbeitnehmer die freie Zeit theoretisch als Sabbatical gestalten. Das funktioniert so:

1. Teilzeitarbeit beantragen

Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Teilzeitarbeit. Dieser Antrag nennt nicht nur die gewünschte Reduzierung der Arbeitszeit, sondern auch den gewünschten Zeitraum und eine Begründung, warum diese Reduzierung erfolgen soll.

Bei Ihrem Teilzeitantrag erklären Sie bereits, dass Sie planen, dies mit einem Sabbatical zu verbinden. Dazu nennen Sie als Gründe beispielsweise:

  • persönliche Weiterbildung
  • lange Reise
  • Erholung
  • Pflegefall in der Familie

2. Zustimmung des Arbeitgebers abwarten

Bevor Sie in Teilzeit wechseln, sollte der Arbeitgeber diesem Antrag zustimmen. Ob er zustimmt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von den Möglichkeiten im Betrieb oder Ihrer Begründung des Antrags.

Spätestens einen Monat vor Beginn der gewünschten Teilzeitarbeit muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seine Entscheidung zum Antrag schriftlich informieren. Entscheidet der Arbeitgeber nicht über den Antrag, verringert sich die Arbeitszeit dem Wunsch des Arbeitnehmers entsprechend automatisch.

Der Arbeitgeber kann den Teilzeitwunsch aus betrieblichen Gründen ablehnen. Seine Entscheidung sollte nachvollziehbar sein.

3. Sabbatical-Zeit planen

Wenn der Arbeitgeber mit Ihrem Teilzeitwunsch und dem damit verbundenen Sabbatical einverstanden ist, können Sie während der Teilzeitarbeit Überstunden auf einem Überstundenkonto sammeln und diese dann anschließend in Form eines Sabbaticals als freie Zeit abbauen.

Während des gesamten Zeitraums bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. In der ersten Phase der Teilzeitarbeit arbeitet der Arbeitnehmer mehr und sammelt Überstunden. In der zweiten Phase des Sabbaticals arbeitet er deutlich weniger oder gar nicht, abhängig von der Vereinbarung.

Wie lange die beiden Phasen Teilzeitarbeit und Sabbatical (freie Zeit) jeweils dauern, ist abhängig von dem, was zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart wurde.

4. Zur Vollzeitarbeit zurückkehren

Nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums hat der Arbeitnehmer in der Regel das Recht, zu seiner ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren. Allerdings kann nicht gewährleistet werden, dass er genau auf die vor der Teilzeit und dem Sabbatical besetzte Stelle zurückkehrt.

Der Gesetzgeber in Deutschland sieht dazu das Recht auf Brückenteilzeit vor. Demnach kann der Beschäftigte eine bestimmte Dauer in Teilzeit arbeiten und anschließend wieder auf seine Vollzeitstelle zurückkehren.

Die Brückenteilzeit muss mindestens ein Jahr umfassen und darf nicht länger als fünf Jahre dauern. Sie betrifft Unternehmen mit regelmäßig mehr als 45 Beschäftigten.

Die jeweiligen Bedingungen für eine Rückkehr in Vollzeit und eine adäquate Stelle sollten Sie im Antrag auf „Teilzeit plus Sabbatical“ festhalten und vom Arbeitgeber bestätigen lassen.

Beispiel: Arbeitszeit reduzieren als Alternative zu Sabbatical

Das folgende Beispiel verdeutlicht, wie eine befristete Arbeitszeitreduktion als Sabbatical gestaltet werden kann, um persönlichen und beruflichen Nutzen zu kombinieren.

Ausgangssituation

  • Beruf: Softwareentwicklerin
  • aktuelle Arbeitszeit: 40 Stunden pro Woche
  • Unternehmen: mittelständisches Unternehmen

Wunsch nach Arbeitszeitreduktion

  • neue Arbeitszeit: 20 Stunden pro Woche
  • Zeitraum: sechs Monate, vom 1. Januar bis zum 30. Juni

Gründe

  • Arbeitnehmerin möchte mehr Zeit für persönliche Projekte und Weiterbildung.
  • Sie plant, während der reduzierten Arbeitszeit an einem eigenen Softwareprojekt zu arbeiten.

Vorgehen

  • Die Arbeitnehmerin bespricht ihren Wunsch nach Arbeitszeitreduktion mit ihrem Vorgesetzten.
  • Sie argumentiert, dass die Reduktion ihr ermöglichen würde, nach dem Zeitraum mit neuen Fähigkeiten und gesteigerter Motivation zurückzukehren.

Ergebnisse und Bedingungen

  • Der Arbeitgeber stimmt zu, unter der Bedingung, dass die Arbeitnehmerin weiterhin an den Kernprojekten des Teams teilnimmt und ihre Arbeitszeiten flexibel gestaltet.
  • Es wird schriftlich festgehalten, dass sie nach Ablauf der sechs Monate zu ihrer vollen Arbeitszeit von 40 Stunden zurückkehrt.
  • Die Arbeitnehmerin und ihr Arbeitgeber vereinbaren regelmäßige Check-ins, um sicherzustellen, dass ihre reduzierte Anwesenheit das Team nicht negativ beeinflusst.

Nach sechs Monaten

Die Arbeitnehmerin kehrt zurück und bringt neue Perspektiven und Fähigkeiten in ihr Team ein, was ihre Produktivität und das Teamklima verbessert.

Alternative

Die Mitarbeiterin vereinbart mit ihrem Arbeitgeber, dass sie während der ersten Phase der Teilzeit vom 1. Januar bis zum 31. März weiterhin 40 Stunden pro Woche arbeitet und ein laufendes Projekt abschließt.

Sie sammelt in dieser Zeit rund 250 Überstunden an, die sie dann in der zweiten Phase, ab dem 1. April in Form eines Sabbaticals (Freizeit) wieder ausgleicht. In dieser Zeit arbeitet die Mitarbeiterin dann 0 Stunden pro Woche.

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