Auszeit vorbereitenWelche Vereinbarungen der Sabbatical-Vertrag enthält

Die Vereinbarungen im Vertrag für ein Sabbatical müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Neben den Themen Kündigung und Gehalt gibt es noch eine Reihe weiterer wichtiger Inhalte. Was gilt zum Beispiel in Sachen Sozialversicherungsschutz? Wie wird die Laufzeit des Sabbaticals vereinbart? Welche Rahmenbedingungen wichtig sind.

Wenn Arbeitgeber und Mitarbeitende ein Sabbatical planen, müssen Vereinbarungen vertraglich festgehalten werden. Insbesondere die folgenden Themenbereiche sollten abgedeckt sein.

Laufzeit des Sabbaticals

Zunächst ist es wichtig, die Zeiträume für das Sabbatical festzulegen. Dabei muss sowohl die Laufzeit für die sogenannte Ansparphase vor der Freistellung festgelegt werden, als auch die Dauer der Freistellung selbst.

Die Ansparphase ist der Zeitraum, in dem der Mitarbeiter bestimmte Entgelt- und/ oder Zeitbestanteile erarbeitet. Regelungsbedürftig ist außerdem, ob die Freistellungsphase unmittelbar an die Ansparphase anknüpfen soll und inwiefern davon abgewichen werden kann.

Hinsichtlich der Ansparphase müssen die Arbeitsvertragsparteien bei einer sogenannten Wertguthabenvereinbarung festlegen, auf welche Entgelt- und Zeitanteile Mitarbeiter in der Ansparphase verzichten:

  • Welcher Anteil des monatlichen Entgelts soll angespart werden?
  • Verzichten Mitarbeiter auf die Auszahlung von Bonusansprüchen oder auf einen den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigenden Mehrurlaub, und erfolgt stattdessen eine entsprechende Gutschrift auf dem Zeitwertkonto?

Bei der Wertguthabenvereinbarung werden angesparte Entgelt- und Zeitanteile auf einem Zeitwertkonto in Geld geführt und während der Freistellung ausgezahlt.

Was ist ein Zeitwertkonto?

Ein Zeitwertkonto – auch Wertguthaben, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto genannt – hält die Abweichung der geleisteten Arbeitszeit von der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit fest. Das Zeitwertkonto dient dazu, Arbeitszeit oder Arbeitsentgelt anzusparen für eine spätere bezahlte Freistellung von der Arbeit. Zwecke der Freistellung sind meist Vorruhestand, Elternzeit, Pflegezeit, Fort- und Weiterbildung und Sabbatical.

Dient die Freistellung dem Abbau von Arbeitszeitguthaben, kommt es für das Ansparen darauf an, dass den Mitarbeitern zustehende Zeitanteile (zum Beispiel Überstunden oder Mehrurlaub) auf einem entsprechenden Arbeitszeitkonto festgehalten wird. Das Guthaben wird durch die Freistellung abgegolten.

Rückkehr nach dem Sabbatical

Der Vertrag zum Sabbatical muss eine Regelung zur Rückkehr nach dem Sabbatical enthalten.

Soll der Mitarbeiter nach dem Sabbatical im bisherigen Arbeitsbereich zu den bisherigen Bedingungen eingesetzt werden? Oder soll er danach eine andere Aufgabe übernehmen?

Üblich ist die Regelung, dass Mitarbeiter Anspruch auf eine zumindest gleichwertige Beschäftigung haben.

Gehalt während der Freistellung

Der Vertrag über ein Sabbatical muss das monatliche Bruttogehalt während der Freistellung festlegen. Es ist gesetzlich geregelt und muss vom Arbeitgeber beachtet werden, dass dieses Gehalt angemessen ist. Dies ist der Fall, wenn es mindestens 70 Prozent und maximal 130 Prozent der durchschnittlichen Vergütung in den der Freistellung unmittelbar vorangegangenen 12 Monaten beträgt.

Im Falle von Wertguthabenvereinbarungen ist außerdem zu beachten, dass das monatliche Entgelt 450 Euro übersteigen muss, sofern der Mitarbeiter nicht bereits vor der Freistellung geringfügig beschäftigt war.

Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit während Sabbatical

Hinsichtlich krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit müssen die vertraglichen Regelungen danach unterscheiden, ob diese in der Phase des Ansparens eintritt oder während der Freistellung.

Geregelt werden sollte in diesem Zusammenhang beispielsweise, ob eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit während der Ansparphase zu einer Verlängerung dieser Phase um den entsprechenden Zeitraum führen soll.

Verschieben der Freistellungsphase aus betrieblichen Gründen

Es kann vertraglich geregelt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen sich der Arbeitgeber vorbehalten kann, die Freistellungsphase zu verschieben.

Urlaubsansprüche und Sabbatical

Auch Urlaubsansprüche sollten im Vertrag geregelt werden.

  • Was passiert mit Urlaubsansprüchen während der Ansparphase?
  • Können Urlaubsansprüche zum Beispiel zur Verlängerung der Freistellungsphase eingesetzt werden?
  • Können nicht in Anspruch genommene Urlaubstage nach dem Sabbatical noch genommen werden oder sollen sie nach den gesetzlichen beziehungsweise arbeitsvertraglichen Regelungen verfallen?

Kündigung während des Sabbaticals

Auch Fragen zur Kündigung sollten bei der Vertragsgestaltung offen diskutiert und schließlich vertraglich konkret geregelt werden.

  • Unter welchen Voraussetzungen ist eine Kündigung während des Sabbaticals möglich?
  • Sollen die bisherigen vertraglichen beziehungsweise die gesetzlichen Regelungen gelten?
  • Soll während des Sabbaticals eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich sein?
  • Welche Folgen treten hinsichtlich etwaiger nicht verbrauchter Arbeitszeitguthaben nach einer Kündigung ein?

Fortzahlung von freiwilligen Leistungen

Es sollten konkrete vertragliche Regelungen dazu getroffen werden, ob und inwieweit der Arbeitgeber während der Freistellung freiwillige Leistungen wie Bonuszahlungen oder betriebliche Altersversorgung fortzahlt.

Versicherungsschutz

In bestimmten Fällen kann eine Freistellung zu Einbußen hinsichtlich des Sozialversicherungsschutzes führen. Dies sollte vorab genau geprüft und im Vertrag unbedingt berücksichtigt werden.

Insolvenzschutz

Bei Wertguthabenvereinbarungen tritt der Arbeitnehmer in Vorleistung, so dass es für den Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend ist, das angesparte Guthaben für den Insolvenzfall zu schützen. Dies sollte vertraglich aufgegriffen werden.

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