Probezeit organisierenWas bei der Probezeit rechtlich zu beachten ist

  • Was ist Sinn und Zweck der Probezeit?
  • Ist eine Probezeit Pflicht?
  • Probezeit im Arbeitsvertrag schriftlich festhalten
  • Besteht in der Probezeit ein Urlaubsanspruch?
  • Wie lange darf eine Probezeit maximal dauern?
  • Verkürzte Kündigungsfrist während der Probezeit
  • Vorteile der Kündigungsfrist während der Probezeit
  • Wie Sie die Kündigung während der Probezeit mitteilen
  • Besonderer Kündigungsschutz für Schwangere in der Probezeit
  • Probezeit-Kündigung in Betrieben mit Betriebsrat
  • Probezeit ist nicht gleich „Wartezeit“ nach dem Kündigungsschutzgesetz
  • Ende der Probezeit regeln
  • Darf die Probezeit wegen Krankheit verlängert werden?
  • 2 Vorlagen im Praxisteil

Was ist Sinn und Zweck der Probezeit?

Die Probezeit ist als Testphase zu Beginn der Beschäftigung zu verstehen. Der Arbeitgeber kann prüfen, ob der neue Mitarbeiter oder die neue Mitarbeiterin fachlich und menschlich in das Unternehmen und in das jeweilige Team passt.

Der Arbeitnehmer kann erproben, ob es ihm bei seinem neuen Arbeitgeber gefällt, ob seine Erwartungen erfüllt werden und ob er länger bleiben möchte.

Ist eine Probezeit Pflicht?

Auch wenn in der Regel eine Probezeit vereinbart wird, ist zunächst klarzustellen: Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, dass jedes Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit beginnen muss, besteht nicht.

Lediglich für Ausbildungsverhältnisse ist eine Probezeit – mit einer Dauer zwischen einem Monat und vier Monaten – gesetzlich vorgeschrieben. Verpflichtend ist eine Probezeit auch dann, wenn auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag anwendbar ist, der eine Probezeit-Regelung vorsieht.

Will man keine Probezeit vereinbaren, muss dies nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag erwähnt werden. Eine Klausel wie „eine Probezeit wird nicht vereinbart“ ist quasi überflüssig. Steht nichts von einer Probezeit im Vertrag, so gilt auch keine Probezeit.

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