Krisenmanagement, Turnaround und InsolvenzverfahrenWie läuft ein Insolvenzverfahren für Unternehmen ab?
Das Insolvenzverfahren
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sagt das betroffene Unternehmen, dass es nicht mehr in der Lage ist, seine Schulden und Zahlungsverpflichtungen zu begleichen.
Das mag für manche Unternehmen eine Möglichkeit sein, um die Zahlungsverpflichtungen oder einen Teil davon loszuwerden. Damit das nicht so einfach möglich ist, hat der Gesetzgeber genau geregelt, wann ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden darf und wann es eingeleitet werden muss.
Das Unternehmen muss darlegen, warum es insolvent ist und das Insolvenzverfahren einleiten will. Wenn die gesetzlich genannten Voraussetzungen vorliegen, ist das Unternehmen dazu verpflichtet, das Insolvenzverfahren zu beantragen.
Ziel des Insolvenzverfahrens ist, dass möglichst viele Forderungen der Gläubiger noch erfüllt werden können. Zu den Gläubigern zählen:
- Lieferanten
- Behörden
- Sozialversicherungsträger
- Finanzamt
- Beschäftigte
- andere Geschäftspartner
Im Insolvenzverfahren wird dann
- das noch vorhandene Vermögen nach festgelegten Regeln unter den Gläubigern aufgeteilt oder
- gemeinsam ein Weg gefunden, um das Unternehmen zu sanieren und die Fortführung der Geschäfte zu gewährleisten.