RisikomanagementRisikomanagement im Unternehmen organisieren

  • Pflicht zur Organisation des Risikomanagements
  • Risiko-Leitlinie erarbeiten
  • Risikoausschuss und Risikomanager einsetzen
  • Aufgaben zum Risikomanagement festlegen und verteilen
  • Risiko-Controlling betreiben
  • Wie Risikomanagement im Konzern funktioniert
  • Zusammenarbeit mit Partnern beim Risikomanagement
  • Nachhaltiges Risikomanagement
  • 2 Vorlagen im Praxisteil

Pflicht zur Organisation des Risikomanagements

Risikomanagement und alle damit verbundenen Maßnahmen können nur greifen, wenn sie in die Organisation eingebunden werden. Das umfasst:

  • Risikomanagement muss in der Aufbauorganisation verankert werden.
  • Prozesse für die Identifikation, Bewertung und Bewältigung von Risiken müssen definiert sein.
  • Voraussetzung dafür ist, dass es im Unternehmen eine Risikokultur gibt.
  • Alle Mitarbeitenden sollten ein Risikobewusstsein haben.

Die organisatorische Integration des Risikomanagements wird auch von gesetzlichen Anforderungen beeinflusst. Unterschiedliche Gesetze sind Grundlage für die Pflicht, die Unternehmensorganisation auf das Risikomanagement auszurichten.

Zum Beispiel heißt es in § 91, Absatz 2 des Aktiengesetzes (AktG):

„Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit die den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Entwicklungen früh erkannt werden.“

Mit einer solchen gesetzlichen Verankerung geht einher, dass Vorstände und Geschäftsleitende persönlich haftbar gemacht werden können, wenn sie

  • diesen Pflichten nicht nachkommen,
  • ihre Pflichterfüllung nicht nachweisen können oder
  • Schaden verursachen.

Bei Aktiengesellschaften prüft der Wirtschaftsprüfer unter anderem das Vorhandensein und die Funktionsweise des Risikomanagements.

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