ZielvereinbarungenZielvereinbarungen mit dem Betriebsrat abstimmen und Betriebsvereinbarung erstellen
- Für Zielvereinbarungen ein Regelwerk schaffen
- Das Zielvereinbarungskonzept als Grundlage der Betriebsvereinbarung zu Zielen
- Verbindlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Ziele sicherstellen
- Zielvereinbarung mit Bonusregelung verbinden
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zielvereinbarungen
- Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen festlegen
- 2 Vorlagen im Praxisteil
Für Zielvereinbarungen ein Regelwerk schaffen
In vielen Unternehmen werden zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten Zielvereinbarungen abgeschlossen. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter, in der festgelegt wird, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraums bestimmte Ziele erreicht werden sollen.
Die Zielvereinbarung gilt als Nebenabrede zum Arbeitsvertrag. Mit seiner Unterschrift unter die Zielvereinbarung verpflichtet sich der Arbeitnehmer dazu, zur Zielerreichung beizutragen.
Manchmal wird über die individuelle Zielvereinbarung hinaus ein betriebsinternes Zielvereinbarungskonzept erstellt, das mit dem Betriebsrat abgestimmt und anschließend als Betriebsvereinbarung festgelegt wird.
Damit sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Erreichung bestimmter Ziele im Rahmen ihrer Tätigkeit motiviert werden. Neben dem Motivationsaspekt kann die Messung der Mitarbeiterleistung ein weiterer Zweck einer Zielvereinbarung sein.


