Entscheidungsvorlage erstellenLösungsalternativen für eine Entscheidung erarbeiten

  • Welche Möglichkeiten zur Entscheidung gibt es?
  • Wie Sie Handlungsoptionen und ihre Merkmale beschreiben
  • Wie genau sollen die Handlungsoptionen beschrieben werden?
  • 3 Vorlagen im Praxisteil

Welche Möglichkeiten zur Entscheidung gibt es?

Eine Entscheidung ist die Auswahl einer Handlungsoption. Handlungsoptionen sind Lösungen, Projekte oder Maßnahmen, die durchgeführt oder unterlassen werden können. Es lassen sich dabei zwei grundlegende Fälle unterscheiden:

  • Es gibt nur eine Option als Alternative zur Ist-Situation. Der Entscheider kann sich für oder gegen diese Option entscheiden. Bei einer Entscheidung dagegen, bleibt es beim bisherigen Zustand (es wird das passieren, was unabhängig von einer Entscheidung ohnehin passiert).
  • Es gibt mehrere Optionen. Der Entscheider kann aus den möglichen Optionen eine auswählen, die weiterverfolgt, entwickelt oder umgesetzt werden soll. Auch hier kann sich der Entscheider gegen jede mögliche Option entscheiden, sodass es beim bisherigen Zustand bleibt.

Wie Sie Handlungsoptionen und ihre Merkmale beschreiben

Wie umfassend die Handlungsoptionen oder Lösungsalternativen beschrieben werden, hängt vom Thema und vom Sachverhalt sowie von den Erwartungen der Entscheider ab. In der Entscheidungsvorlage genügt es oft, die einzelnen Handlungsoptionen, ihre wesentlichen Merkmale und die Unterschiede zu den jeweils anderen Optionen zu benennen.

Die Handlungsoptionen und Lösungsalternativen können in einem ergänzenden Konzept oder einer Begleit-Dokumentation zur Entscheidungsvorlage ausführlich beschrieben werden. Dann ist es hilfreich, sich an den W-Fragen zu orientieren:

  • Was sind die Merkmale der Lösung?
  • Wie funktioniert die Lösung?
  • Wie kann die Lösung entwickelt, erarbeitet, umgesetzt oder eingeführt werden?
  • Wann kann begonnen werden?
  • Wann kann abgeschlossen werden?
  • Wo findet die Entwicklung, Umsetzung oder Einführung statt?
  • Wer ist davon betroffen?
  • Wer muss eingebunden werden?

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