PersonalbeschaffungLügen von Bewerbern erkennen und damit umgehen

  • Wahrheitspflicht im Vorstellungsgespräch
  • Wann Lügen im Vorstellungsgespräch erlaubt sind
  • Verbale und nonverbale Anzeichen für Lügen
  • Häufige Lügen und Übertreibungen in Lebensläufen
  • Fragetechniken zur Wahrheitsfindung
  • Referenzen und Informationen aus dem Bewerbungsgespräch prüfen
  • Echtheit von Dokumenten prüfen
  • Mit Lügen im Vorstellungsgespräch umgehen
  • Lügen und Täuschungen im Bewerbungsgespräch vermeiden
  • 3 Vorlagen im Praxisteil

Wahrheitspflicht im Vorstellungsgespräch

Es gilt die Faustregel: Lügen im Vorstellungsgespräch sind dann tabu, wenn Sie als Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Wahrheit haben. Jedes Unternehmen darf Bewerberinnen und Bewerber um Informationen zu deren Qualifikationen bitten. Fragen zum Lebenslauf und der Berufserfahrung müssen ebenfalls ehrlich beantwortet werden.

Zu erworbenen Zertifikaten, Zusatzqualifikationen und besuchten Lehrgängen und Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen müssen Kandidatinnen und Kandidaten wahrheitsgemäß Auskunft geben, zum Beispiel auf die Fragen:

  • Wo wurde das Zertifikat erworben?
  • Wann wurde der Lehrgang besucht?
  • Wie hieß der besuchte Lehrgang genau?
  • Was waren die Inhalte?

Dazu im Management-Handbuch

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