Was versteht man unter betrieblichem Brandschutz?

Immer wieder kommt es in sowohl in kleinen als auch großen Unternehmen zu schweren Feuerschäden, die erhebliche Auswirkungen auf das Geschäft und die Belegschaft haben. Um solche Ereignisse zu verhindern oder um deren Folgen zu begrenzen, sind umfassende Maßnahmen für den betrieblichen Brandschutz erforderlich.

Jeder Arbeitgeber ist verantwortlich, entsprechende Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Dies gilt für alle Arten von Arbeitsstätten, unabhängig von ihrer Größe oder Branche.

Wichtig sind:

  • Brandschutzmaßnahmen einführen
  • Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 erstellen
  • verantwortliche Personen für den Brandschutz bestimmen

Wo wird der betriebliche Brandschutz geregelt?

Die Anforderungen zum Brandschutz sind festgelegt in:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    Hier werden allgemeine Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit gestellt.
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
    Diese regelt Anforderungen an die Arbeitsumgebung, einschließlich Maßnahmen zum Brandschutz.
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
    Im Abschnitt Maßnahmen gegen Brände werden detaillierte Anforderungen und Maßnahmen zum Brandschutz erklärt.

Was sind die wichtigsten Brandschutzmaßnahmen?

Wichtig im Kontext des betrieblichen Brandschutzes sind:

  • Brandschutzordnung: Muss vom Unternehmen erstellt werden.
  • Brandschutzausbildung: Mitarbeitende sind zu Brandschutzpraktiken, Evakuierungsplänen und zum Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zu schulen.
  • Feuerlöschmittel: Feuerlöschgeräte wie Feuerlöscher, Branddecken und automatische Löschanlagen werden bereitgestellt und gewartet.
  • Brandschutzbeauftragter: Brandschutzbeauftragter wird bestellt, insbesondere in größeren Unternehmen oder bei erhöhtem Risiko.
  • Fluchtwege und Notausgänge: Unternehmen stellt sicher, dass Fluchtwege und Notausgänge gekennzeichnet, zugänglich und frei von Hindernissen sind.
  • Brandschutztechnische Anlagen: Installation und Wartung von brandschutztechnischen Anlagen wie Rauchmeldern und Brandmeldeanlagen.

Braucht jedes Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten?

Nicht jedes deutsche Unternehmen muss einen Brandschutzbeauftragen bestellen. Sie müssen einen Brandschutzbeauftragten haben, wenn:

  • laut Gefährdungsbeurteilung ein erhöhtes Brandrisiko besteht,
  • eine Verkaufsfläche von mehr als 2000 m2 vorhanden ist,
  • der Gebäudeversicherer dies fordert oder
  • die Bauordnung oder die Industriebaurichtlinie dies vorschreiben.

Typischerweise benötigen Unternehmen aus den folgenden Bereichen einen Brandschutzbeauftragten:

  • Unternehmen, die mit chemischen Stoffen arbeiten, insbesondere wenn diese entflammbar oder explosiv sind
  • Sägewerke, Möbelfabriken und andere Holzverarbeitungsbetriebe, in denen Brandgefahr durch Sägemehl und Holzspäne besteht
  • Fabriken, die mit leicht entflammbaren Materialien wie Baumwolle und synthetischen Fasern arbeiten
  • Automobilhersteller, die mit Lacken, Lösungsmitteln und anderen entflammbaren Materialien umgehen
  • lebensmittelverarbeitende Betriebe, die große Mengen an Ölen und Fetten verwenden, welche Feuer fangen können
  • Unternehmen, die mit potenziell entzündlichen Materialien wie Papier, Kunststoff oder Elektronikschrott arbeiten
  • große Lagerhäuser, besonders solche, die entflammbare Waren lagern
  • große Hotelkomplexe und andere Einrichtungen im Gastgewerbe, die viele Gäste beherbergen und hohe Sicherheitsstandards erfüllen müssen
  • Universitäten, Schulen und Forschungseinrichtungen, insbesondere bei Vorhandensein von Laboren mit brennbaren Chemikalien

Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen müssen spezielle Brandschutzmaßnahmen beachten, weil sie eine Verantwortung für nicht evakuierungsfähige Personen und den Umgang mit medizinischen Gasen tragen.

Beschäftigte über Brandschutz unterweisen

Unternehmer müssen laut § 12 ArbSchG sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden über Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz informiert werden, einschließlich der internen Maßnahmen zum Brandschutz.

Gemäß § 10 ArbSchG ist es erforderlich, bestimmte Mitarbeitende zu ernennen, die im Brandfall mit der Handhabung von Feuerlöschgeräten, der Durchführung von Evakuierungen und der Erste-Hilfe-Leistung betraut sind. Sie müssen regelmäßig geschult werden.

Brandschutzhelfer ausbilden

Die Notwendigkeit, Brandschutzhelfer zu ernennen, ergibt sich aus:

  • der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),
  • der DGUV Information 205–023 (früher BGI/GUV-I 5182) und
  • dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Brandschutzhelfer müssen durch eine geeignete Ausbildung dazu befähigt werden, im Brandfall richtig zu handeln. Diese Ausbildung sollte von einer qualifizierten Stelle, wie einem anerkannten Brandschutzdienstleister, durchgeführt werden. Sie umfasst in der Regel theoretische Grundlagen über:

  • Brandursachen
  • Brandklassen
  • Löschmittel
  • Inhalte der Brandschutzordnung

Außerdem werden praktische Übungen zum richtigen Umgang mit Feuerlöschern und anderen Löschgeräten durchgeführt.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt, mindestens 5 % der Beschäftigten in Betrieben als Brandschutzhelfer auszubilden. In Betrieben mit besonderen Gefährdungen kann ein höherer Prozentsatz erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollten regelmäßig geschult werden, um ihre Kenntnisse aufzufrischen und neue Entwicklungen im Bereich des Brandschutzes kennenzulernen. Die DGUV empfiehlt, die Schulung alle drei bis fünf Jahre zu wiederholen.

Unternehmen müssen dokumentieren, welche Mitarbeitenden als Brandschutzhelfer ausgebildet sind, und sicherstellen, dass stets eine ausreichende Anzahl an geschulten Brandschutzhelfern während der Arbeitszeit anwesend ist. Zudem sollten die Aufgaben, Rollen und Verantwortlichkeiten der Brandschutzhelfer definiert werden.

Hinweis

Brandschutzhelfer oder Brandschutzbeauftragter?

Die Bezeichnungen klingen gleich, haben aber unterschiedliche Bedeutungen: Brandschutzhelfer werden vom Arbeitgeber benannt. Es handelt sich um Beschäftigte, die im Fall eines Brandes bei der Brandbekämpfung helfen.

Brandschutzbeauftragte sind hingegen dafür zuständig, das Unternehmen zum Thema Brandschutz zu beraten und bei der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zu unterstützen.

Brandschutzübungen durchführen

In Deutschland sind Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet, regelmäßige Brandschutzübungen durchzuführen. Voraussetzung ist, dass sie Flucht- und Rettungspläne erarbeiten und die Mitarbeitenden über diese Pläne informieren.

Um Notfallübungen regelmäßig durchführen zu können, definieren Sie die Abläufe bei einem Brand, einschließlich der Evakuierungsrouten und Sammelstellen. Erstellen Sie dazu einen Notfallplan. Brandschutzbeauftragte oder Feuerwehrleute können bei der Planung und Durchführung der Übung unterstützen.

Halten Sie sich dabei an die folgenden Hinweise:

  • Nutzen Sie realistische Szenarien, welche die speziellen Gegebenheiten des Gebäudes oder der Einrichtung berücksichtigen.
  • Stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Sicherheitsausrüstungen wie Feuerlöscher und Alarmsysteme funktionsfähig sind.
  • Beziehen Sie Freiwillige mit ein, die Rollen übernehmen, um die Übung realistischer zu machen.

Nach der Übung ist es wichtig, eine gründliche Bewertung durchzuführen. Sammeln Sie hierzu Feedback von Teilnehmenden und Beobachtenden, um Stärken und Schwächen der aktuellen Brandschutzpraxis zu identifizieren. Erarbeiten Sie anschließend Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen und der Abläufe.

Brandschutzübungen sollten regelmäßig und stets angepasst an neue Bedingungen oder Veränderungen im Gebäude durchgeführt werden.

Brandschutzordnung erstellen

Worauf bei der Erstellung einer Brandschutzordnung zu achten ist, regelt die Norm DIN 14096. Gehen Sie bei der Erstellung schrittweise vor:

1. Anforderungen lesen und beachten

Informieren Sie sich über die aktuell geltenden Vorschriften zu Inhalt und Aufbau des Dokuments. Die DIN 14096 legt unter anderem fest, aus welchen Teilen eine Brandschutzordnung bestehen muss:

  • Teil A ist allgemein gehalten und richtet sich an alle Personen, die sich in einem Gebäude aufhalten. Er sollte dort ausgehängt oder ausgelegt werden, wo er leicht zugänglich ist.
  • Teil B ist für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben gedacht und enthält konkretere Verhaltensregeln und Maßnahmen im Brandfall.
  • Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (wie Brandschutzbeauftragte oder Sicherheitswarte) und enthält detaillierte Anweisungen und Aufgaben im Brandfall sowie für den vorbeugenden Brandschutz.

2. Risikobewertung durchführen

Führen Sie eine Risikoanalyse durch, um die Brandschutzbedürfnisse Ihrer Einrichtung zu ermitteln. Dieser Schritt beinhaltet:

  • Identifizierung von Brandgefahren,
  • Bewertung vorhandener Brandschutzeinrichtungen und
  • Angabe der Personenanzahl sowie die Beurteilung der Risikoexposition.

3. Brandschutzordnung erstellen

Entwickeln Sie die Brandschutzordnung. Orientieren Sie sich dabei an den Ergebnissen aus der Risikoanalyse und halten Sie sich an die Struktur der DIN 14096:

  • Teil A sollte einfache und klare Anweisungen enthalten, wie man sich im Brandfall verhält und wie man das Gebäude sicher verlässt; meist ist dies eine einseitige, einfache Beschreibung, die in jedem Raum eines Gebäudes ausgehängt wird.
  • Teil B sollte spezifische Anweisungen für Mitarbeitende enthalten, die regelmäßig in den Gebäuden tätig sind, einschließlich richtiger Verhaltensweisen und zu ergreifender Maßnahmen.
  • Teil C muss detaillierte Anweisungen für das Personal mit speziellen Brandschutzaufgaben umfassen.

4. Mitarbeitende schulen

Schulen Sie alle Mitarbeitende und besonders diejenigen mit speziellen Aufgaben gemäß Teil C der Brandschutzordnung. Regelmäßige Übungen sind wichtig, um die Durchführbarkeit der Brandschutzordnung zu gewährleisten und die Reaktionsfähigkeit für den Notfall zu verbessern.

Die Zusammenarbeit mit Fachleuten wie Brandschutzbeauftragten oder externen Beraterinnen und Beratern kann bei der Erstellung und Implementierung einer Brandschutzordnung hilfreich sein.

Feuerlöschmittel bereitstellen

Unternehmen müssen sicherstellen, dass die ausgewählten Feuerlöschmittel geeignet sind, um mögliche Brände und deren Ursachen am Arbeitsplatz zu bekämpfen. Verschiedene Brandklassen (A, B, C, D, und F) erfordern unterschiedliche Löschmittel, wie Wasser, Schaum, Pulver oder spezielle Chemikalien.

Feuerlöscher müssen außerdem in ausreichender Zahl vorhanden und leicht zugänglich sein. Sie müssen regelmäßig gewartet und geprüft werden, um ihre Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Die Überprüfung durch eine zertifizierte Fachkraft ist mindestens einmal jährlich erforderlich.

Neben tragbaren Feuerlöschern können auch fest installierte Brandschutzsysteme wie Sprinkleranlagen erforderlich sein. Diese Systeme müssen ebenfalls regelmäßig gewartet und geprüft werden.

Fluchtwege und Notausgänge kennzeichnen

Folgende Anforderungen gelten:

  • Alle Fluchtwege und Notausgänge müssen klar gekennzeichnet und stets gut beleuchtet sein, damit sie auch bei Stromausfall oder Rauchentwicklung schnell und sicher gefunden werden.
  • Fluchtwege und Notausgänge müssen immer frei von Hindernissen sein. Es darf keine Blockierung durch Möbel, Lagerware oder andere Gegenstände geben, die im Notfall die Evakuierung erschweren könnten.
  • Die Anzahl und Breite der Fluchtwege und Notausgänge müssen ausreichend sein, um allen Personen im Gebäude eine schnelle Evakuierung zu ermöglichen. Diese Anforderungen sind in der Regel abhängig von der Nutzung und Größe des Gebäudes sowie der Anzahl der darin befindlichen Personen.
  • Fluchtwege und Notausgänge müssen regelmäßig überprüft werden, um ihre Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Dazu gehören auch die Überprüfung der Beleuchtung und Kennzeichnung sowie das Freihalten der Wege.
  • Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig Evakuierungsübungen durchzuführen und ihre Mitarbeitenden hinsichtlich der Flucht- und Rettungspläne zu schulen.
  • Die Anlage von Fluchtwegen und Notausgängen muss auch baurechtlichen Vorschriften genügen, die in den jeweiligen Landesbauordnungen sowie in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt sind.

Brandschutztechnische Anlagen installieren

Für die Installation und Wartung von Brandmeldeanlagen gelten bestimmte DIN-Normen, wie zum Beispiel die DIN 14675 für Brandmeldeanlagen. Diese Normen legen fest, wie die Anlagen zu planen, zu errichten, zu betreiben und zu warten sind.

In den meisten Bundesländern ist die Installation von Rauchwarnmeldern nur in bestimmten Bereichen von Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben. Für größere gewerbliche Gebäude sind allerdings umfangreichere Brandmeldeanlagen erforderlich. Diese Anlagen müssen in der Regel direkt mit der zuständigen Feuerwehr verbunden sein (Aufschaltung), um im Brandfall eine schnelle Reaktion zu gewährleisten.

Die Installation und Wartung von Brandmeldeanlagen muss durch zertifizierte Fachkräfte erfolgen. Die Betreiber der Anlagen müssen sicherstellen, dass regelmäßige Wartungen durchgeführt werden, um die Funktionalität und Normkonformität der Anlagen zu gewährleisten.

Alle Maßnahmen im Kontext der Installation, der Wartung und dem Betrieb der Brandmelde- und Rauchwarnanlagen müssen dokumentiert werden. Zudem sind regelmäßige Überprüfungen und Funktionskontrollen erforderlich, um die Einhaltung der Sicherheitsstandards sicherzustellen.

Nicht vergessen: Wenn bauliche Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden, müssen die Brandmeldeanlagen entsprechend angepasst und erneut geprüft werden, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?

Die Nichteinhaltung der Vorschriften zum betrieblichen Brandschutz zieht verschiedene rechtliche Konsequenzen nach sich. Die Art der Konsequenzen hängt von der Schwere des Verstoßes und den resultierenden Schäden oder Risiken ab. Mögliche Folgen sind:

Bußgelder

Unternehmen können Bußgelder auferlegt werden, wenn sie gegen brandschutztechnische Vorschriften verstoßen. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Bundesland und Verordnung.

Strafrechtliche Verfolgung

In schweren Fällen, insbesondere wenn durch Missachtung der Brandschutzvorschriften Personen zu Schaden kommen oder erhebliche Sachschäden entstehen, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Dies kann von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen reichen, vornehmlich bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Zivilrechtliche Haftung

Wenn durch Verstöße gegen die Brandschutzbestimmungen Schäden entstehen, kann das Unternehmen zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Dies umfasst den Ersatz von Sach- und Personenschäden, die durch das Feuer verursacht wurden.

Versicherungsansprüche

Verstöße gegen Brandschutzauflagen können dazu führen, dass Versicherungen die Regulierung von Schäden verweigern oder nur teilweise leisten, wenn nachgewiesen wird, dass die Schäden aufgrund nicht eingehaltener Sicherheitsbestimmungen entstanden sind.

Betriebsschließungen

In extremen Fällen kann die zuständige Behörde die Schließung von Betriebsstätten anordnen, bis die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen umgesetzt und geprüft sind.

Reputationsverlust

Obwohl dies keine direkte rechtliche Konsequenz ist, führt ein Verstoß gegen Brandschutzvorschriften oft zu einem Reputationsverlust, der langfristig wirtschaftlich nachteilig sein kann.

Wie ist der betriebliche Brandschutz in Österreich geregelt?

In Österreich ist der betriebliche Brandschutz hauptsächlich durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) geregelt. Mit den Brandschutzmaßnahmen befassen sich:

  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG): Enthält allgemeine Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefahren, einschließlich Brandgefahren.
  • Brandschutzverordnung (BSV): Legt spezifische Anforderungen an Brandschutzeinrichtungen und -maßnahmen in Betrieben fest.
  • Technische Vorschriften und Normen: Zusätzlich zu den Gesetzen gibt es ÖNORMEN, die konkrete technische Anforderungen an die brandschutztechnische Ausstattung und Maßnahmen stellen.

Wie ist der betriebliche Brandschutz in der Schweiz geregelt?

In der Schweiz wird der betriebliche Brandschutz durch das Arbeitsgesetz (ArG) und verschiedene kantonale Vorschriften geregelt. Die spezifischen Brandschutzvorschriften können je nach Kanton variieren, aber es gelten einige grundlegende Regelungen:

  • Arbeitsgesetz (ArG): Enthält Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und zur Verhinderung von Unfällen und Berufskrankheiten, einschließlich des Brandschutzes.
  • Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3): Diese Verordnung beinhaltet spezifische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten und umfasst auch Brandschutzmaßnahmen.
  • kantonale Bau- und Feuerverordnungen: Viele Kantone haben eigene Vorschriften, die zusätzliche Anforderungen an den Brandschutz in Betrieben stellen.

Praxis

Branschutzmaßnahmen überprüfen und sicherstellen

Gehen Sie schrittweise vor, um den Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz gerecht zu werden:

  1. Machen Sie sich mit den Anforderungen laut Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten vertraut.
  2. Prüfen Sie, ob Ihre Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten bestellen muss.
  3. Überprüfen oder erstellen Sie eine Brandschutzordnung.
  4. Stellen Sie Feuerlöschmittel bereit.
  5. Kennzeichnen Sie Fluchtwege sowie Notausgänge.
  6. Installieren Sie bei Bedarf brandschutztechnische Anlagen.
  7. Unterweisen Sie Beschäftigte über den Brandschutz.
  8. Bilden Sie Brandschutzhelfer aus.
  9. Führen Sie Brandschutzübungen durch.

Gefährdungsbeurteilung erstellen

Einen Brandschutzbeauftragen benötigt Ihr Unternehmen spätestens dann, wenn laut Gefährdungsbeurteilung ein erhöhtes Brandrisiko besteht. Mit der folgenden Vorlage planen Sie die Gefährdungsbeurteilung, bereiten sie vor und führen sie durch.

Aufgaben zum Betrieblichen Brandschutz erfüllen

Mit der folgenden Checkliste gehen Sie Schritt für Schritt die erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Brandschutz durch, um sicherzustellen, dass:

  • den gesetzlichen Vorgaben entsprochen wird,
  • alle Aufgaben rechtzeitig, regelmäßig und vollständig erfüllt und
  • Maßnahmen genau dokumentiert werden.

Dokumentieren Sie Ihr Maßnahmen zum Brandschutz, insbesondere alle Schulungen und Unterweisungen von Mitarbeitenden.

Nutzen Sie dazu die Vorlagen, wie sie auch für die Dokumentation von weiteren Arbeitsschutzmaßnahmen eingesetzt werden.

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