Krankenstand mit Fehlzeitenmanagement senkenKrankmeldung: Was tun bei Zweifel an Arbeitsunfähigkeit?
- Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit darlegen
- Die rechtlichen Hintergründe
- Wann Zweifel an der Krankschreibung berechtigt sind
- Beispiele für zweifelhafte Krankschreibungen aus der Rechtsprechung
- Wie kann der Arbeitgeber eine zweifelhafte Arbeitsunfähigkeit überprüfen?
- Ist die Krankmeldung gefälscht?
- Gibt es eine Absprache zwischen Arzt und Mitarbeiter?
- Weitere Maßnahmen bei häufiger Krankmeldung
- 3 Vorlagen im Praxisteil
Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit darlegen
Grundsätzlich gilt: Der von einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt ein hoher Beweiswert zu. Er gilt allgemein als verlässlicher Nachweis für eine Arbeitsunfähigkeit. Die Hürden, diesen Nachweis zu widerlegen, sind entsprechend hoch.
Arbeitgeber sollten sich deshalb im Vorfeld gut überlegen, ob wirklich Anlass dazu besteht, einen Mitarbeiter zu verdächtigen, dass er die Erkrankung nur vortäuscht.
Beispiel: Nur weil sich ein Mitarbeiter an einem Montag krankmeldet, bedeutet dies nicht, dass er krankfeiert, um das Wochenende zu verlängern.
Doch mitunter kommt es im betrieblichen Alltag zu Situationen, in denen beim Arbeitgeber der – möglicherweise berechtigte – Verdacht aufkommt, dass der Mitarbeiter in Wirklichkeit gar nicht krank ist.
Die rechtlichen Hintergründe
Arbeitgeber, die Zweifel an der Erkrankung haben, können den Beweiswert einer AU-Bescheinigung nur dadurch erschüttern, indem sie „tatsächliche Umstände“ darlegen und beweisen, die Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers ergeben. So besagt es ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 08.09.2021, Az. 5 AZR 149/21).
In § 275 Absatz 1a SGB V sind die Gründe genannt, die einen Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auslösen können. Entscheidend ist demnach, wie häufig sich ein Arbeitnehmer krankmeldet.
Gelingt es dem Arbeitgeber, seine Zweifel zu begründen und zu belegen, kommt es zu einer sogenannten Beweislastumkehr. Dann ist der Arbeitnehmer am Zug und muss seinerseits nachweisen, dass er wirklich arbeitsunfähig ist oder war. Bloße Vermutungen des Arbeitgebers reichen aber für eine solche Beweislastumkehr nicht aus.
Verdacht reicht nicht
Ein bloßer Verdacht, dass ein Mitarbeiter, der eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, nicht wirklich krank ist, genügt nicht. Es braucht gute Gründe und Belege. Erst dann kann der Mitarbeiter aufgefordert werden, seine Arbeitsunfähigkeit seinerseits zu belegen.
Wann Zweifel an der Krankschreibung berechtigt sind
Zweifel an einer Erkrankung können zum Beispiel in folgenden Fällen angebracht sein: Ein Mitarbeiter
- lässt sich im Anschluss an Kündigung für die komplette Dauer der Kündigungsfrist, also bis zum letzten regulären Arbeitstag, krankschreiben;
- meldet sich regelmäßig an Brückentagen krank;
- fehlt auffällig oft freitags oder montags.
Beispiele für zweifelhafte Krankschreibungen aus der Rechtsprechung
Beispiel 1: Krank nach Kündigung
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein sah den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in einem Fall als erschüttert an, in dem die Krankschreibung aufgrund mehrerer Atteste durchgehend bis zum Ende der Kündigungsfrist andauerte und punktgenau den maximalen Entgeltfortzahlungszeitraum von sechs Wochen umfasste.
Zudem hatte sich aus dem Kündigungsschreiben ergeben, dass die Mitarbeiterin nicht mehr mit ihrer Anwesenheit im Unternehmen rechnet. (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 2.5.2023, Az. 2 Sa 203/22)
Beispiel 2: Bahnreise bei Krankheit
Gemäß einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern schließen sich eine rund zehnstündige Heimfahrt zum Familienwohnsitz und die Arbeitsunfähigkeit nicht automatisch gegenseitig aus. Demzufolge kann aus einer langen Bahnreise allein nicht geschlussfolgert werden, dass der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsfähig war.
Um den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern, müssten demnach weitere Umstände hinzukommen, die gegen eine tatsächliche Erkrankung sprechen, befand das Gericht. (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13.7.2023, Az. 5 Sa 1/23)
Wie kann der Arbeitgeber eine zweifelhafte Arbeitsunfähigkeit überprüfen?
Bei berechtigten Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber verlangen, dass die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt.
Jedoch hat die Krankenkasse die Möglichkeit, eine solche Überprüfung durch den Medizinischen Dienst abzulehnen, sofern sich die medizinischen Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit eindeutig aus ärztlichen Unterlagen ergeben, die der Krankenkasse vorliegen.
Gehen Sie deshalb schrittweise vor.
Schritt 1: Sorgsam abwägen
Zunächst sollten Sie sich als Arbeitgeber gut überlegen und sorgsam abwägen, ob es wirklich genügend Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Mitarbeiter die Krankheit nur vorgetäuscht hat. Denn ein solcher Vorwurf wiegt schwer und kann das Arbeitsverhältnis nachhaltig belasten.
Schritt 2: Gespräch mit dem Mitarbeiter suchen
Wenn Sie als Arbeitgeber meinen, genügend Anhaltspunkte für einen Verdacht zu haben, sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem betreffenden Mitarbeiter suchen.
Der Beschäftigte ist zwar nicht dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber nähere Auskünfte zu den krankheitsbedingten Fehlzeiten zu geben. Doch vielleicht lässt sich schon der Reaktion des Mitarbeiters etwas ablesen. Möglicherweise hat der Mitarbeiter eine plausible Erklärung für die (häufigen) Fehlzeiten.
Ein offenes Gespräch schafft in der Regel Vertrauen und kann die Basis für eine weitere (gute) Zusammenarbeit sein.
Schritt 3: Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit darlegen
Falls in dem Gespräch mit dem Mitarbeiter die Zweifel nicht ausgeräumt werden konnten, sollten Sie die Umstände, die ihn an der Arbeitsunfähigkeit zweifeln lassen, konkret darlegen.
Gemäß § 275 Absatz 1a SGB V sind solche Zweifel insbesondere dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer auffällig häufig oder auffällig häufig für kurze Zeit arbeitsunfähig ist oder wenn er oft zu Beginn oder zum Ende einer Woche krankgeschrieben ist.
Schritt 4: An die Krankenkasse wenden
Bei berechtigten Zweifeln haben Sie die Möglichkeit, sich an die Krankenkasse des betreffenden Mitarbeiters zu wenden. Sie können dort eine sogenannte Zusammenhangsanfrage stellen.
Das heißt: Es wird abgefragt, ob der Arbeitnehmer öfter wegen der gleichen Krankheit ausgefallen ist. Das könnte auf ein Grundleiden hindeuten und ein Indiz dafür sein, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen berechtigt sind.
Sie können von der Krankenkasse verlangen, dass sie eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt. Die Krankenkasse hat allerdings die Möglichkeit, eine solche Überprüfung durch den Medizinischen Dienst abzulehnen, sofern aus den vorliegenden ärztlichen Diagnosen die Arbeitsunfähigkeit eindeutig nachvollzogen werden kann.
Prüfmöglichkeiten sind beschränkt
Arbeitgeber müssen sich letztlich auf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes und die Einschätzung durch die Krankenkasse verlassen. Stellen beide keine Auffälligkeiten fest und sehen beide die Krankschreibungen als begründet an, muss der Arbeitgeber die Krankschreibung akzeptieren.
Ist die Krankmeldung gefälscht?
Da die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse in elektronischer Form vom Arzt übermittelt wird, gibt es keine Möglichkeiten der Fälschung. Auch bei einem AU-Formular der privat Krankenversicherten kann der Arbeitgeber im Zweifel den auf der Krankmeldung angegebenen Arzt kontaktieren und fragen, ob diese Krankmeldung tatsächlich so ausgestellt wurde.
Gibt es eine Absprache zwischen Arzt und Mitarbeiter?
Besteht der Verdacht, dass ein Arzt den Mitarbeiter immer wieder aus Gefälligkeit krankschreibt, kann der Arbeitgeber, wie in Schritt 4 erläutert, eine Zusammenhangsanfrage an die Krankenkasse stellen. Erkennt sie auffällig häufige Krankschreibungen wegen unterschiedlichster Krankheiten, kann sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes anfordern.
Weitere Maßnahmen bei häufiger Krankmeldung
Wenn sich Mitarbeitende – berechtigt oder nicht – häufig krankmelden, kann dies insbesondere für kleine Betriebe eine Belastung sein. Sie müssen dann prüfen, wie sie mit dieser Situation umgehen. Letztlich ist auch eine Kündigung möglich. Unter welchen Bedingungen, erfahren Sie im Beitrag zu krankheitsbedingten Kündigungen.
Krankmeldungen überprüfen
Wenn Sie Zweifel haben, ob ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin wirklich krank ist, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, sollten Sie dokumentieren:
- Wie häufig meldet sich der Arbeitnehmer krank?
- Für welchen Zeitraum haben sie sich krankgemeldet?
- An welchen Wochentagen sind sie krank?
Kommt es zu häufigen, kurzzeitigen Krankmeldungen, fordern Sie die Krankmeldung ab dem ersten Tag. Nutzen Sie dazu das folgende Musterschreiben.
Meldet sich ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin auffällig häufig krank, sollten Sie schrittweise vorgehen und Gründe und Belege sammeln für Ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Gehen Sie dazu vor, wie oben beschrieben.
Diese Vorgehensweise ist in der folgenden Vorlage zusammengefasst. Hier können Sie Ihre Gründe und Belege auch dokumentieren.
Sind weitere Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Krankmeldung begründbar und belegbar, fassen Sie Ihre Aufzeichnungen zusammen und begründen Ihre Zweifel ausführlich. Dann stellen Sie eine Zusammenhangsanfrage an die Krankenkasse des Mitarbeiters.
Nutzen Sie dafür das Formular oder ein Formular der jeweiligen Krankenkasse.
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